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2012-1
Schafft Recht Frieden?

der führenden Wissenschaftszeitschrift
für Friedensforschung, Friedensbewegung und Friedenspolitik

Aktueller Beitrag

öffnen Gegen die Wiedereinführung einer separaten Militärjustiz in Deutschland

Detlef Bald

Auf Initiative von Detlef Bald, Beiratsmitglied von W&F, hat der »Dietrich-Bonhoeffer-Verein« am 23. März folgende Erklärung verabschiedet, die sich gegen den Versuch wendet, mit einer Gesetzesänderung einen »Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr« einzurichten.
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2012-1 Schafft Recht Frieden?

Die Angelegenheiten im Inneren eines Staates werden durch Verfassung, Gesetze und Verordnungen geregelt. Jenseits der Grenzen gelten die innerstaatlichen Regeln aber nicht, weshalb die Beziehungen zwischen Staaten durch bilaterale, multilaterale und internationale Abkommen verrechtlicht werden. Völkerrechtliche Verträge, so die Hoffnung, sollen u.a. die Entstehung von Konflikten oder gar Kriegen verhindern, also zur Befriedung der Welt beitragen. W&F 1/2012 geht anhand konkreter Beispiele der Frage nach, ob staatliches und internationales Recht tatsächlich Frieden schafft.

Weitere Artikel widmen sich der Rolle der Medizin bei der Bewahrung des Friedens, den Gefahren durch die Forcierung von Raketenabwehr im europäischen Raum, dem Einfluss der Medien im russisch-georgischen Krieg und der Relevanz einer Zivilklausel im modernen universitären Betrieb.

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 Computerspiele: Friedensjournalismus vs. Kriegspropaganda

Dossier 69

Computerspiele: Friedensjournalismus vs. Kriegspropaganda

Computerspiele und Websites rücken immer wieder in den Fokus der öffentlichen Debatte, wenn sich Amokläufe ereignen und Experten befragt werden, ob die neuen Medien das Gewaltpotential von (jungen) Benutzern erhöhen. Das Dossier in dieser Ausgabe von W&F beleuchtet einen anderen Aspekt: Es untersucht den Zusammenhang zwischen Computerspielen und Krieg bzw. Kriegspropaganda und analysiert die Kooperation von Unterhaltungsindustrie, wehrtechnischer Industrie und Militär. Michael Schulze von Glaßer wirft außerdem einen Blick auf den Jugendmedienschutz in diesem Bereich, während Rune Ottosen beschreibt, wie das galtungsche Konzept für Kriegs- bzw. Friedensjournalismus sich auch für Computerkriegsspiele nutzbar machen lässt.

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Gastkommentar

zum Artikel „Some activities may still be ongoing…“

Jan van Aken
Gastkommentar

Seit acht Jahren veröffentlicht die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) Berichte über den Stand des iranischen Nuklearprogramms. Selten aber hat ein Bericht solche Wellen geschlagen wie der vom 8. November 2011. Israels Präsident Schimon Peres äußerte angesichts des neuen Reports, dass ein Angriff auf die iranischen Atomanlagen „immer wahrscheinlicher“ werde. In den USA begeisterten sich Politiker wie Newt Gingrich oder Mitt Romney, Präsidentschaftskandidaten der Republikaner, in der Folge für den »regime change« in Teheran.

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In der aktuellen Ausgabe

zum Artikel Vom Kriegs- zum Friedensrecht?

Verhindert oder legitimiert das Recht die Anwendung von Gewalt?

Lothar Brock

Von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis kurz nach dem Zweiten Weltkrieg vollzog sich eine große Transformation des Völkerrechts: die Transformation vom Kriegs- zum Friedensrecht. Kern dieser Entwicklung war die sukzessive Einschränkung des von den Staaten zuvor in Anspruch genommenen Rechts auf die Anwendung von Gewalt nach eigenem Ermessen (liberum ius ad bellum). Seit Oktober 1945 spricht die Charta der Vereinten Nationen ein allgemeines Gewaltverbot aus, das durch die Institutionalisierung der kollektiven Friedenssicherung flankiert wird und außer friedenssichernden Maßnahmen der UN nur eine Ausnahme vorsieht: die Selbstverteidigung. Dennoch ist es seither immer wieder zur nicht vom Sicherheitsrat autorisierten Anwendung von Gewalt oder ihrer Androhung gekommen, und zwar in einem Umfang, dass dadurch das allgemeine Erscheinungsbild der internationalen Beziehungen geprägt wird. Daraus ergeben sich zwei Fragen: Ist die Transformation des Völkerrechts in ihren Anfängen stecken geblieben? Oder könnte es sogar sein, dass das Friedensvölkerrecht neue Möglichkeiten zur Legitimation einseitiger Gewalt bietet (Brock 2010)?

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zum Artikel Einladung ohne Grenzen

Das Bundesverfassungsgericht zu Bundeswehreinsätzen

Martin Kutscha

Richter oder Richterin am Bundesverfassungsgericht zu werden gilt als Krönung einer juristischen Karriere. Immerhin genießt das Bundesverfassungsgericht ein Ansehen in der Bevölkerung wie kaum eine andere zentrale politische Institution. Eine Ursache dafür dürfte sein, dass sich das höchste deutsche Gericht erfolgreich mit dem „Nimbus des scheinbar Unpolitischen“1 zu umgeben weiß. Auch hat das Bundesverfassungsgericht etwa im Bereich der Inneren Sicherheit der Staatsgewalt deutliche Grenzen gesetzt und die Grundrechte zum Schutz der Privatsphäre gestärkt. Die beiden bekannten Entscheidungen aus den letzten Jahren zur Online-Durchsuchung sowie zur Vorratsdatenspeicherung spiegeln freilich auch die Suche nach einem »vertretbaren« Kompromiss zwischen konsequentem Grundrechtsschutz und staatlichen Ausforschungsbedürfnissen wider.2 Demgegenüber ist die Rechtsprechung zu den Auslandseinsätzen der Bundeswehr alles andere als ein Ruhmesblatt.

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zum Artikel Der georgisch-russische Medienkrieg

Jörg Becker

Kriege brechen nicht aus sondern werden gemacht, und bei den Vorbereitungen spielt die Einstimmung der Öffentlichkeit eine große Rolle. Im Gedächtnis haften blieb beispielsweise die Medienkampagne der PR-Agentur Hill & Knowlton, die 1990 nach dem Einmarsch des Irak in Kuwait im Auftrag der Gruppe »Bürger für ein freies Kuwait« die Stimmung in den USA und der Weltöffentlichkeit so anheizen sollte, das die USA dem Irak den Krieg erklären – was Anfang 1991 dann auch geschah. Im August 2008 führten Russland und Georgien einen kurzen Krieg. Der begleitende Medienkrieg, wieder unter Beteilung von PR-Experten, ist bis heute nicht beendet.

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Redaktion und Vorstand von W&F bedanken sich bei der Deutschen Stiftung Friedensforschung,
deren Förderung 2007 diese Internetpräsentation von Wissenschaft & Frieden ermöglicht hat

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Unser Dank gilt der Rosa-Luxemburg-Stiftung, die 2009 die Überarbeitung dieser Internetseiten förderte